Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSTG)
Das GKV-VSTG wurde vom Bundestag am 22.12.2011 beschlossen und tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Das Gesetz soll die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. Die Verzahlung von Arztpraxen und Krankenhäuser soll schrittweise verbessert werden und der Zugang zu Innovationen erleichtert werden.
Eckpunkte und Ziele der neuen Gesetzgebung sind:
Ausführliche Darstellung zu den Zielen und ein Link zum Bundesanzeiger mit dem vollständigen Gesetzestext sind auf der Seite Bundesministerium für Gesundheit zu finden. Eine Synopse zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen mit einer Gegenüberstellung altes Recht zu neuem Recht finden Sie unter Aktuelles "Versorgungsstrukturgesetz" bei den Fachanwälten für Medizinrecht von mönigundpartner.
Eckpunkte und Ziele der neuen Gesetzgebung sind:
- Keine Nachteile für Versicherte bei Kassenschließung
- Mehr wettbewerbliche Spielräume für die Krankenkassen
- Schnellerer Zugang zu Innovationen
- Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung
- Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems
- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
- Verbesserung des Entlassungsmanagements nach Krankenhausaufenthalt
- Stärkung der ambulanten Rehabilitation
Ausführliche Darstellung zu den Zielen und ein Link zum Bundesanzeiger mit dem vollständigen Gesetzestext sind auf der Seite Bundesministerium für Gesundheit zu finden. Eine Synopse zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen mit einer Gegenüberstellung altes Recht zu neuem Recht finden Sie unter Aktuelles "Versorgungsstrukturgesetz" bei den Fachanwälten für Medizinrecht von mönigundpartner.